Terms and Conditions

1. Allgemeine Bedingungen

a Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.

b Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch grundsätzlich für Folgegeschäfte.



2. Angebote und Vertragsabschlüsse

a Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsabschluß kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

b Unsere Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen sind im Sinne des Urheberrechtes unser ausschließliches Eigentum. Leistungsabweichungen bleiben im Rahmen der technischen und strukturellen Weiterentwicklung ausdrücklich vorbehalten.

c Die Gültigkeit unserer Angebote beträgt 2 Monate, falls nicht anders spezifiziert.

d Die Prüfzelle wird vom Kunden zur Verfügung gestellt. Diese muss insbesondere folgende Komponenten enthalten: Lichtkasten bzw. Einhausung inkl. Beleuchtungsbefesti­gung, Bedientaster, Lichtschranke und Signalleuchten sowie Schnittstellen-Master, Kamera­befestigungen, Mechanik für Zuführung der Prüflinge, x/y-Verfahreinrichtung (falls nicht anders spezifiziert), Vorrichtung für die Behandlung von Gut- und Fehlteilen etc.

Die Prüfzelle muss in Bezug auf das Bildanalysesystem den Vorgaben von in-situ GmbH entsprechen.



3. Preise

a Unsere genannten Preise basieren auf der jeweiligen zeitbedingten Preisrechnungslage. Bei maßgeblicher Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Kostenfaktoren kann zum Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt eine angemessene Preisangleichung vorgenommen werden.

b Sämtliche Preise verstehen sich ab Lieferwerk zuzüglich Mehrwertsteuer. Die erforderliche Verpackung wird auf Selbstkostenbasis berechnet und nicht zurückgenommen.

c Bei Kleinstaufträgen kann ein kostentechnisch angepasster Mindestrechnungsbetrag in Ansatz gebracht werden.



4. Lieferung

a Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die genannten Lieferfristen gelten nur annähernd und werden im Rahmen eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Ereignisse höherer Gewalt bzw. sonstige ernsthafte Ablaufhemmnisse berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unter­lieferanten eintreten, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten.

b Unsere Lieferverpflichtungen gelten durch Warenbereitstellung bzw. Warenübergabe an den Spediteur oder Frachtführer als erfüllt, wobei gleichzeitig die Gefahr - auch bei Franko­lieferung - auf den Käufer übergeht.

c Die Kaufpreisforderung bleibt vom Eintritt eines Transportschadens unberührt.

d Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.

e Auf Wunsch und zu Lasten des Käufers können spezielle Liefer- und Transport-Versich­erungen abgeschlossen werden.

f Die Lieferzeit beträgt ca. 10 – 12 Wochen nach Auftragsbestätigung soweit nicht anders spezifiziert.



5. Zahlungen

a Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zahlbar.

b Bei Neukunden oder negativer Bonitätsprüfung behalten wir uns eine Zahlungsregelung per Vorkasse, bei Lieferung oder per Nachnahme vor.

c Bei Aufträgen mit höherem Rechnungswert bzw. bei Bestellung spezieller Hardware-/Software-Produkte gelten nachfolgende Zahlungsbedingungen: 40% des Kaufpreises zur Deckung der Hardwarekosten bei Auftragsbestätigung, 50% bei Lieferung und 10% bei Abnahme, falls nicht anders spezifiziert.

d Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

e Kundengegenverrechnungen sind nur bezüglich unbestrittener und rechtskräftig festge­stellter Gegenforderungen zulässig.

f Im Fall des Zahlungsverzuges sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, Verzugszinsen im Rahmen üblicher Bank-Sollzinssätze zu erheben.

g Vertragswidrige Zahlungsfristüberschreitungen berechtigen uns, nach vorangegangener Inverzugsetzung alle Forderungen sofort zur Zahlung fälligzustellen.

h Wechsel werden von uns nur nach vorangegangener Vereinbarung - nicht an Erfüllungs­statt - vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Diskontierung in Zahlung genommen, wobei alle anfallenden Spesen und Nebenkosten uns zu erstatten sind.



6. Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung

a Unsere gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung aller Forderungen, die aus der gesamten Geschäftsverbindung resultieren.

b Unsere Vorbehaltsware kann im ordentlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt jedoch ohne Recht auf Sicherheitsübereignung und Verpfändung weiterveräußert werden. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware besteht von Seiten des Kunden eine Verpflich­tung zur Information und Wahrung unserer Rechte.

c Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Warenanteilen erwerben wir ein Miteigentum in anteiliger Höhe des Rechnungswertes. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.

d Bei Zahlungsverzug, auch aus zukünftigen Lieferungen oder Leistungen, oder bei Vermögensverfall des Kunden ist uns gestattet, unbeschadet unserer sonstigen Rechte nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Kunden an uns zu nehmen.

e Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung eines Liefergegen­standes durch uns gelten nicht als Vertragsrücktritt.

f Der Kunde tritt jeweils die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bis zur Höhe des offenen Kaufpreises zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist im Rahmen eines normalen Geschäftsganges einziehungsberechtigt. Es bleibt uns vorbehalten, diese Erlaubnis aus berechtigtem Interesse zu widerrufen. Auf unser Verlangen hat der Kunde Auskunft über die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu erteilen. Die Abtretung kann jederzeit offengelegt werden.

g Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Zahlungsansprüche um mehr als 20%, so stellen wir auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.



7. Gewährleistung

a Hinsichtlich schriftlich zugesicherter Funktionseigenschaften wird bei branchenmäßig normalen Betriebsbedingungen durch uns eine Garantie von 6 Monaten übernommen.

b Eine Verjährung von Gewährleistungsansprüchen erfolgt spätestens nach 12 Monaten.

c Nachweisbare Waren- und Leistungsmängel, die nicht mit einem Versandschaden in einem Zusammenhang stehen, werden von uns in einer angemessenen Frist nachgebessert, falls sie uns innerhalb von 10 Tagen nach Warenübernahme bzw. innerhalb der Gewähr­leistungsfrist unverzüglich gemeldet und durch Warenprüfung nachgewiesen werden.

d Maßgebliche Mängel berechtigen zu einer Ausgleichsregelung durch Zubilligung einer Warenwertkorrektur. Über Minderung und Wandlung hinausgehende Schadenersatz­ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

e Mängelrügen sind schriftlich geltend zu machen. Nach unserer Wahl findet die Nach­besserung bei frachtfreier Rücksendung in unserem Betrieb bzw. unmittelbar in den Betriebsräumen des Kunden statt.

f Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung Liefergegen­stände verändert oder unsachgemäß benutzt oder verändert wurden.

g Für Geräte bzw. Einbauteile von Unterlieferanten beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistungspflicht des jeweiligen Herstellers bzw. Unterlieferanten bis zu maximal 12 Monaten. Die Geltendmachung berechtigter Mängel unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Gewährleistungsfrist und berechtigt nicht zu einer Aussetzung der Zahlungsverpflichtung.

h Die in-situ GmbH haftet nicht für Kosten, die aufgrund einer Fehlfunktion oder Ausfall der von in-situ GmbH gelieferten Geräte und Software entstehen.



8. Software

a Lizensierte Software einschließlich nachfolgender neuer Versionen sowie Teile davon und die zugehörigen Dokumentationen dürfen ausschließlich in Verbindung mit der Zentral­einheit verwendet werden, für die die Erstinstallation erfolgte. Die Software darf nur zu Sicherungszwecken und unter Einschluss des Schutzrechtsvermerkes der Originalkopie und nur zum diesbezüglichen Gebrauch auf dieser Zentraleinheit kopiert werden. Der Kunde schützt die Software vor dem Zugriff Dritter. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden sein Nutzungsrecht für ihn ausüben. Alle Verwertungsrechte der Software verbleiben bei uns. Wenn der Kunde diesen Lizenzbestimmungen zuwiderhandelt, sind wir berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung die Lizenz zu kündigen und die Rückgabe der Software - sowie aller Teile und Kopien davon - zu verlangen.

b Mit Lieferung der Software gilt die Lizenz als erteilt. Zugleich wird die jeweils gültige Lizenzgebühr fällig, falls eine solche vereinbart war. Mit der Abnahme der Lieferung gelten die Softwarebedingungen als anerkannt.

c Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Verein­barung.

d Softwarelieferungen entsprechen dem jeweiligen technischen Leistungsstand. Bei Mängeln gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen des Mangels als ausreichende Nachbesserung.

e Wir Übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen eigenen Kundenkonzepten genügen oder in einer kundenseits eigenständig getroffenen Auswahl funktionell störungsfrei arbeiten.

f Ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb in Verbindung mit unserer Software sowie eine Fehlerbeseitigung durch unseren Programmservice wird lediglich im Rahmen der Möglichkeiten gewährleistet, die durch die Begrenzung des jeweiligen technischen Leistungsstandes vorgegeben sind.

g Ausgeschlossen ist jegliche Gewährleistung für in Verbindung mit einer Software-Lieferung entstandene eventuelle Datenverluste. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten entsprechend zu sichern.

h Unter Berücksichtigung der jeweiligen Programmspezifikation können detaillierte Gewährleistungen von uns durch Angebot oder Produktbeschreibung rechtsverbindlich zugesichert werden.



9. Schutzrechte

a Wir stellen unsere Kunden von allen rechtskräftig festgestellten oder mit unserer Zustimmung vergleichsweise geschaffenen Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich aller Rechtsstreitgebühren frei, deren Grund der behauptete Verstoß eines gelieferten Produktes gegen ein deutsches Patent oder anderes Schutzrecht ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde uns von allen gegen ihn erhobenen Ansprüchen sowie den nachfolgenden Verfahren sofort schriftlich in Kenntnis setzt, uns die Befugnis zur selbständigen Führung und Beendigung des Rechtsstreites erteilt sowie uns angemessen unterstützt.

b Wir können nach eigener Wahl:

- dem Kunden das Recht verschaffen, das Produkt weiter zu benutzen;

- das Produkt austauschen oder so verändern, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt;

- falls die vorstehenden Maßnahmen für uns zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich sind, das Produkt zurücknehmen und dem Kunden den nach Abschreibungs­grundsätzen geminderten Wert gutschreiben.

c Andere als die vorstehend genannten Ansprüche stehen dem Kunden anlässlich von Schutzrechtsverletzungen nicht zu.



10. Abschließende Bestimmungen

a Rechte des Kunden aus mit uns abgeschlossenen Verträgen sind ohne Zustimmung nicht übertragbar.

b Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen setzt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht außer Kraft. Unwirksame Bestimmungen sind durch Formulierungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.

c Fällt ein Kunde unter den Schutzbereich des Datenschutzgesetzes, so erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit ihre Verwendung im Rahmen der Auftragsdurchführung erforderlich ist. Diese Einverständniserklärung kann der Kunde jederzeit widerrufen.



11. Erfüllungsort - Gerichtstand

a Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allge­meinen Geschäfts- und Lieferbedingungen betreffen, gilt für Vollkaufleute der Gerichts­stand München als vereinbart.
b Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer nationaler Rechte allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer basieren auch bei unmittelbaren oder mittelbaren Geschäftsvorgängen ausschließlich auf der Grundlage innerdeutschen Rechtes der BRD (HGB/BGB).